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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Die Trend GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Sie gelten für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.1. Internetdienstleistungen

Die von der Fa. Trend GmbH zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem einem Vertrag zugrunde liegendem Angebot und der enthaltenen Leistungsbeschreibung.

In der Regel erbringt die Fa. Trend GmbH folgende Dienstleistungen:

2.1.1. Konzeption, Erstellung/Produktion, Veröffentlichung, Promotion, Administration, Netzwerk- und Netzwerksicherheit, Aktualisierung und ständige Pflege von Internet- und anderen digitalen Präsentationen, Werbeformen und Darstellungen in Text, Bild und Animation.
2.1.2. Programmierungen im Bereich Internet und Präsentation.
2.1.3. Grafikdesign, Bildbearbeitung, Fotoaufbereitung, Beratung, Schulung, allgemeiner Service.
2.1.4. Vermittlung in den Bereichen Internet und EDV.
2.1.5. Allgemeiner EDV-Service: Digitalisierung, Erstellung von Datenträgern etc. sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen.

2.2. Haftungsbeschränkungen

Die Haftung der Fa. Trend GmbH bei mangelhafter Leistung und für die Nichterbringung vertraglicher Leistungen orientiert sich nach den gesetzlichen Regelungen.

Fa. Trend GmbH übernimmt keine Haftung bei Störungen innerhalb des Internet, bei Ausfall von Servern, Technischen EDV-Geräten aufgrund höherer Gewalt oder bei Schäden und Nachteilen, die Auftraggebern durch Drittanbieter, Sub-Unternehmen und Fremdauftragnehmern entstehen.

Fa. Trend GmbH übernimmt keine Gewähr und Garantie für die richtige Wiedergabe sowie die identische Darstellung von Internet- und anderen Präsentationen bei der Verwendung unterschiedlicher Betriebssystem,- Browser- und anderer Darstellungssoftware, es sei denn es fällt Fa. Trend GmbH grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz zur Last. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet Fa. Trend GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird von Fa. Trend GmbH nicht übernommen. Wenn der Auftraggeber selbst Eingriffe in den erstellten Produkten (z.B. Programme und Verzeichnisstrukturen) vornimmt, erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch.

Fa. Trend GmbH prüft die erstellten Produkte auf Ihre Funktion und Lauffähigkeit bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem,- Browser- und anderer Darstellungssoftware, jedoch nur der durchschnittlich und allgemein meistgenutzten. Für Ausfälle im Internet, Software- oder Serverausfälle, kann Fa. Trend GmbH nicht haftbar gemacht werden. Benutzung von Internet-Suchmaschinen erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber. Es kann keine Garantie oder Gewährleistung auf wunschgemäße Eintragung in diese Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung für Fa. Trend GmbH entstehen. Davon ausgenommen ist grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten der Fa. Trend GmbH. Fa. Trend GmbH erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit der Nachbesserung.

Fa. Trend GmbH prüft Datenträger und Programme vor Übergabe an den Auftraggeber mittels aktueller Virensoftware auf Computerviren. Für einen etwaigen Virenbefall des Rechners beim Auftraggeber durch Viren aus dem Internet und Datenträgern kann keinerlei Haftung übernommen werden. Es können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

2.3. Drittanbieter, Fremdunternehmen

Fa. Trend GmbH kann Dienstleistungen oder die gesamte Produktion oder Teilproduktion für einen Auftrag von Sub- oder Fremdunternehmen erbringen lassen.

2.4. Urheberrecht

Soweit Fa. Trend GmbH für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte Produkte erstellt, überträgt sie dem Auftraggeber ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Produkten für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Die Rechte, Skripten und Programmcodes, wie z.B. JavaScript, VB-Script, PerlScript, CGI- oder Java-Programmen, verbleiben bei Fa. Trend GmbH, soweit diese nicht frei verfügbar sind, zur freien Verwendung bestimmt und/oder im Eigentum Dritter stehen. Fa. Trend GmbH ist berechtigt, im Auftrag erstellte Produkte und Dienstleistungen als Referenzen gegenüber Dritten zu nennen. Fa. Trend GmbH behält sich das Recht vor, ihre Auftragsprodukte angemessen und für jedermann kenntlich zu kennzeichnen (Logo, Urheberhinweise, etc.) bei Internetprojekten einen sichtbaren Link auf ihre eigene Webpräsenz zu setzen.

2.5. Angebote, Preise, Zahlungsmodalitäten

Die Angebote von Fa. Trend GmbH verstehen sich freibleibend und gelten für die Dauer von 4 Wochen. Alle Preisangaben in EURO von Fa. Trend GmbH sind Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet. Ausnahme sind Angebote, in denen ausdrücklich Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer genannt werden. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungsstellung, falls nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder per Verrechnungsscheck. Teilleistungen und Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch bei Nichtverwendung einer verlangten Leistung wird der Rechnungsbetrag fällig. Fa. Trend GmbH ist berechtigt angemessene Abschlags- und Vorauszahlungen zu fordern. Hierfür beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage ab Rechnungsstellung, wenn nicht anders vereinbart. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt die Zahlungen ein oder eine Bank lässt die Zahlungen zurückbuchen, stellt dies einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung des Vertrages dar. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, ist Fa. Trend GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen sowie Mahn- und Bearbeitungsgebühren einzufordern. Bis zur Zahlung bleiben die gelieferten Leistungen im Eigentum von Fa. Trend GmbH und sind bei Nichtzahlung 4 Wochen nach Rechnungsstellung auf Anforderung zurückzugeben oder werden ohne Ankündigung von Fa. Trend GmbH zurückgenommen. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Fa. Trend GmbH gelieferte Leistung bei Nichtzahlung 4 Wochen nach Rechnungsstellung ohne weitere Ankündigung wieder in Besitz von Fa. Trend GmbH übergeht und Fa. Trend GmbH das volle Zugriffsrecht auf diese Leistung erlangt, wenn Fa. Trend GmbH diese Vorgehen für erforderlich hält. Die hierfür notwendigen Zugriffe z.B. auf Server und Internetverzeichnisse des Auftraggebers werden ausdrücklich vom Auftraggeber gestattet und unterstützt.

2.6. Rechte Dritter

Fa. Trend GmbH prüft nicht, ob vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Bild,- Text- oder sonstiges Material frei von Rechten ist. Dies obliegt allein dem Auftraggeber. Dies gilt auch für Aussagen, die das Wettbewerbsrecht betreffen. Fa. Trend GmbH kann für entsprechende Verstöße nicht haftbar gemacht werden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

2.7. Kündigung eines Vertrages

Bei Stornierung oder Kündigung eines Auftrags durch den Auftraggeber vor Fertigstellung der Leistung wird die bis zu dem Zeitpunkt für den Auftrag aufgewendete Zeit mit einem Netto-Stundensatz von 50,- EURO berechnet. Sollte diese Berechnung über dem vertraglichen Netto-Gesamtauftragswert liegen, wird der Netto-Gesamtauftragswert berechnet. Die Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung ist durch die besondere Art des Produktes nicht immer möglich und kann nicht eingefordert werden. Bei Möglichkeit erfolgt eine Übergabe der bis dahin erbrachten Leistung auf freiwilliger Basis. Aufträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, Dritte negativ darstellen, pornographische oder fremdenfeindliche Inhalte haben oder Fa. Trend GmbH in wirtschaftlicher oder sonst einer Weise Schaden zufügen, können von Fa. Trend GmbH abgelehnt werden oder können nach Kenntniserlangung von da an sofort fristlos gekündigt werden. Erbrachte Leistungen werden in diesem Fall wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt. Sollte sich erst bei der Erarbeitung eines verlangten Produktes herausstellen, dass die Umsetzung in der verlangten Form nicht möglich ist oder überdurchschnittlich mehr Aufwand als vereinbart erfordert, kann der Auftraggeber nach Vertragsbeginn den Auftrag ändern oder der Auftrag wird erneut verhandelt. Sollte kein neuer Vertrag zustande kommen, wird die bis dahin erbrachte Leistung wie bei Stornierung oder Kündigung des Auftraggebers berechnet und behandelt.

3.1. Kundenakquise, Marketing und Sicherheitskonzeptionen

Ein Vertrag kommt zustande durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrages bzw. bei Kaufleuten durch schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Auftraggeber eine Anzahlung leistet, die der Auftragnehmer als solche entgegennimmt oder wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung der Vertragsleistungen gegenüber dem Auftraggeber widerspruchslos beginnt.

3.2. Konzepte und Entwürfe

Entwürfe und Konzeptionen aller Art bleiben geistiges Eigentum der Fa. Trend GmbH. Sie dürfen ohne schriftliche Einwilligung von Fa. Trend GmbH weder vollständig noch teilweise vervielfältigt und/oder zu Zwecken des Wettbewerbs weitergereicht werden. Bilder, Skizzen, Entwürfe, Skripts, Zeichnungen, Fotos, Prospekte, Plakate u. dgl. sowie ebendiese von Veranstaltungen, Messen, Events etc. unterliegen dem Urheberrechtschutz. Die Nutzung ist nur nach einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung oder Abschluss eines Nutzungshonorars mit Fa. Trend GmbH möglich.

3.3. Änderungsvorbehalt

Fa. Trend GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich Programme, Sicherheitskonzeptionen, Dienstleistungen, z.B. Versorgung mit Speisen und Getränken etc. zu ändern, soweit hierdurch der Wert der ursprünglich vereinbarten Leistungen gegenüber der geänderten Leistung nicht nachteilig verändert wird, auch hinsichtlich z.B. bei Ausfall vorgesehener Hostessen, Promoter, Künstler oder Systeme. In künstlerischer Einflussnahme auf Programme ist Fa. Trend GmbH frei, insbesondere wenn es der erfolgreichen Umsetzung eines Programms dient. Gleiches gilt für sämtliche Sicherheitskonzeptionen im Objekt-, Veranstaltungs- und Personenschutz sowie allgemeiner Begleitdienste, Observationen, Ermittlungs- und Aufklärungstätigkeiten. Fa. Trend GmbH steht es frei, Sicherheitskonzepte veränderten Lagen und Situationen umgehend anzupassen oder zu ändern. Dies gilt auch für das Ergreifen von Präventivmaßnahmen nach eigenem Ermessen bei neuen Erkenntnissen, Vorfällen, Verkettung von Ereignissen, Verdachtsmomenten oder als Resultat ausgewerteter in- und externer Aufklärungstätigkeiten.

3.4. Rücktrittsrecht vom Vertrag

Fa. Trend GmbH ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten:

3.4.1. Mangelnde Sicherstellung der Zahlung des Honorars entsprechend Vereinbarung oder Rückstand von 10 Werktagen mit fälligen Zahlungen und/oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, die zur erfolgreichen Durchführung der Sicherheitskonzeption, der Veranstaltung, des Events, der Messe etc. erforderlich ist.
3.4.2. Ausfall vorgesehener Hostessen, Begleitpersonal, Promoter, Künstler oder Systeme, ohne dass es in zumutbarer Weise (gegen gleiche Vergütung) gelingt, passenden Ersatz zu beschaffen. Im Falle des berechtigten Rücktritts durch Fa. Trend GmbH entfallen jegliche Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Entschädigungen.
Falls der Rücktritt auf 3.4.2. beruht, schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Schadensersatz ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

3.4.3. Fa. Trend GmbH kann Dienstleistungen oder die gesamte Leistung oder Teilleistung für einen Auftrag von Sub- oder Fremdunternehmen erbringen lassen.

Rücktritt durch den Auftraggeber:

3.4.4. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, hat der Auftraggeber Schadensersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Fa. Trend GmbH zu erklären. Fa. Trend GmbH ist berechtigt, statt einer konkreten Schadensberechnung eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

3.4.5. Im Fall von Absatz 3.4.4. ist Fa. Trend GmbH berechtigt, pauschalierte Rücktrittskosten zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen bis zum 15. Tag vor der Ausführung einer Dienstleistung 70 %, ab dem 14. Tag vor der Ausführung einer Dienstleistung 90 % vom jeweils vertraglich vereinbarten Preis. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, eine Minderung der Schadensersatzpauschale zu verlangen, soweit der Nachweis, dass ein Schaden nicht entstanden oder der Schaden wesentlich geringer als die verlangte Pauschale ist, erbracht wird.

3.5. Zahlungsmodalitäten

Bei Dienstleistungen gleich welcher Art ist auf Verlangen bis zwei Wochen vor Beginn der Dienstleistung (z.B. Veranstaltung, Event, Messe etc.) vom Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % zu zahlen, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Nach Beendigung der Dienstleistung ist der Restbetrag gegen Rechnungsstellung innerhalb von 10 Werktagen fällig, wenn nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, per Verrechnungsscheck oder in bar. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen.

3.6. Gewährleistung und Haftung

Eine Haftung von Fa. Trend GmbH entfällt, wenn ein Misserfolg der Veranstaltung, eines Events, einer Messe, einer Sicherheitskonzeption etc. auf mangelhafte oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen ist.

Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen der Veranstaltung, Event, Messe etc. ist ausgeschlossen. Bei Mängeln der Veranstaltung, des Events, der Messe etc. kann der Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Unterlässt der Auftraggeber die Rüge des Mangels schuldhaft, sind Minderungs- oder vertragliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Eine Haftung von Fa. Trend GmbH für Schäden und Kostenersatz wird ausgeschlossen, soweit Fa. Trend GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Verursachung anzulasten ist.

Mit Auftragserteilung übernimmt der Auftraggeber das Gefahrenrisiko bei höherer Gewalt. Dies schließt nicht vorhandene Betriebsbedingungen für technische Anlagen und Geräte ein. Sollte aufgrund von Fa. Trend GmbH nicht zu vertretender Umstände die Aktion nicht oder nur beschränkt durchgeführt werden können, haftet der Auftraggeber gleichzeitig für das vereinbarte Honorar. Die Benutzung aller Geräte geschieht auf eigene Gefahr. Eine Veranstaltungsversicherung wird vom Auftraggeber abgeschlossen.
Eine verkehrsbedingte Verspätung, die nicht auf Verschulden von Fa. Trend GmbH zurückzuführen ist, ermöglicht dem Kunden keinen Schadenersatz- bzw. keine Minderung. Sämtliche Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. Ordnungsamt, GEMA/GVI, etc.) gehen zu Lasten des Veranstalters/Auftraggebers.

4.1. GB Sicherheitsdienstleistungen

Die Ausführung des Dienstes erfolgt ausschließlich aufgrund einer Besonderen Dienstanweisung. Die Besondere Dienstanweisung wird in Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erstellt. Sie kann den örtlichen Gegebenheiten von Zeit zu Zeit angepasst werden. Es gilt jeweils die letzte Fassung. Ist nichts anderes vereinbart, gelten die allgemeinen Dienstvorschriften der Fa. Trend GmbH.

4.2. Wachpersonal, Personenschutz, Weisungsbefugnisse

Fa. Trend GmbH GB Sicherheitsdienst erbringt ihre Tätigkeit als Dienstleister (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung v. 07.04.1972 BGBI 1972 I, S. 1393), wobei sie sich ihres Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals sowie das Weisungsrecht liegen allein - ausgenommen bei Gefahr im Verzug - bei Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst. Fa. Trend GmbH GB Sicherheitsdienst ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

Personenschützer, Begleitschutz-Kommandos, Abschirm- und Aufklärungseinheiten, Sicherheitsagenten sowie diesen im Bedarfsfall zusätzlich unterstellten Teams unterstehen ausschließlich den Weisungen des jeweils diensthabenden Einsatzleiters oder eingesetzter Sicherheitsagenten durch Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst. Schutzpersonen sowie Auftraggeber, die gleichzeitig auch Schutzperson sind, unterstehen in laufenden Operationen hinsichtlich Sicherheitsfragen und vorab getätigter Vereinbarungen ebenfalls den Weisungen des diensthabenden Einsatzleiters oder eines speziell abgestellten Sicherheitsagenten. Diese treffen Entscheidungen immer im Interesse der Schutzperson, welche ihrerseits durch Befolgen von Anweisungen, z.B. auch bei Gefahr in Verzug, präventiv und operativ an der festgelegten Sicherheitskonzeption und den damit verbundenen Maßnahmen aktiv mitzuwirken verpflichtet ist sowie Verteidigungshandlungen, Eigensicherungs- und Güterabwägungsmaßnahmen nicht durch eigenes Ermessen behindern darf, um den Erfolg der Dienstleistung sicherzustellen. Operative Sicherheitsmaßnahmen, wie bspw. die kurzfristige Änderung einer Fahrtroute und eine damit verbundene Verspätung zu einem geschäftlichen Termin berechtigen den Kunden nicht, daraus Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Für die Güterabwägung gilt: Leben und Leib vor Eigentum.

4.3. Equipment und Beleihung

Die Nutzung aller in Zusammenhang mit Sicherheitskonzeptionen von Fa. Trend GmbH zur Verfügung gestellten Equipments, wie ballistische Schutzwesten/-accessoires, Atemschutzmasken, Ortungs-, Überwachungs- sowie Funktechnik, Panzerglas, gepanzerte Limousinen etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Sämtliches von der Fa. Trend GmbH zur Verfügung gestelltes Equipment wird von der Fa. Trend GmbH getestet und überprüft sowie der Kunde von der Fa. Trend GmbH i.d.R. für den Umgang eingewiesen bzw. geschult. Dennoch kann die Fa. Trend GmbH keine Garantie auf die Funktionstüchtigkeit geben, z.B. Durchschuss einer ballistischen Schutzweste aufgrund der Verwendung uns unbekannter Munition. Es gelten die Angaben des Herstellers. Grundsätzlich können aus dem Umgang des Kunden mit ihm überlassenem Equipment durch die Fa. Trend GmbH keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.

4.4. Vertragsrücktritt

Mangelnde Sicherstellung der Zahlung des Honorars bei Vereinbarung bzw. Rückstand mit fälligen Zahlungsverpflichtungen und/oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers bzw. der Schutzperson, die zu einer erfolgreichen Durchführung der vereinbarten Sicherheitskonzeption erforderlich ist, berechtigt Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des berechtigten Rücktritts durch Fa. Trend GmbH entfallen jegliche Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Entschädigungen. Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst ist in diesen Fall berechtigt, vom Auftraggeber Schadensersatz einschl. des entgangenen Gewinns zu verlangen. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ist Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst berechtigt, statt einer konkreten Schadensberechnung eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen bis zum 15. Tag vor der Ausführung einer Dienstleistung 70 %, ab dem 14. Tag vor der Ausführung einer Dienstleistung 90 % vom jeweils vertraglich vereinbarten Preis. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten eine Minderung der Schadensersatzpauschale zu verlangen, soweit der Nachweis, dass ein Schaden nicht entstanden oder der Schaden wesentlich geringer als die verlangte Pauschale ist, erbracht wird.

4.5. Sicherheitskontrollgänge im Revierwachdienst

Kontrollen im Revierwachdienst werden in der festgelegten Anzahl und innerhalb der vereinbarten Zeiten vorgenommen. Die Rundgänge werden möglichst zu unregelmäßigen Zeiten ausgeführt. Ausführung der Rundgänge und der Einsatz von Kontrollstellen werden in der Besonderen Dienstanweisung festgelegt. Kontrollnachweise aus Revierkontrollen sowie Protokolle aus Alarmaufschaltungen stehen dem Auftraggeber jederzeit zur Einsichtnahme zur Verfügung. Nachträgliche Auswertungen erfolgen gegen Berechnung des erforderlichen Aufwandes.

4.6. Separatwachdienst, Objektsicherheit

Umfang und Durchführungsart einschließlich Anweisungen über auszuführende Kontrollen werden, falls der Auftraggeber dies wünscht, in der Besonderen Dienstanweisung festgelegt. Der Auftraggeber stellt dem Wachpersonal einen geeigneten Raum als Aufenthaltsraum mit der erforderlichen Einrichtung, Heizung, Beleuchtung, Sanitärbereich und nach Möglichkeit Telefon zur Verfügung.

4.7. Personal, Dienstkleidung und Servicedienstleistungen

Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst stellt zur Durchführung der vereinbarten Dienste ausgewähltes, der Aufgabenstellung entsprechendes Personal bereit. Fa. Trend GmbH kann Dienstleistungen oder Teilleistungen für einen Auftrag von Sub- oder Fremdunternehmen erbringen lassen.

Dienstleistungen im Wachdienst werden i.d.R. in Dienstkleidung ausgeführt. Die Standarduniform des S.A.B.- Sicherheitsdienstes besteht aus mehreren Teilen, welche je nach Einsatzlage kombiniert und variiert werden können, auch hinsichtlich geltender Unfallverhütungsvorschriften. Für spezielle Objekte und Aufträge bietet Fa. Trend GmbH dem Kunden Sonderkollektionen an oder entwirft diese in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Das Tragen von Sonderequipment, Schusswaffen offen oder verdeckt, Anzug oder Abendkleid für Personenschützer/innen u. dgl. wird auf Wunsch in der Besonderen Dienstanweisung festgelegt. Ansonsten trifft die Entscheidung Fa. Trend GmbH GB & GF S.A.B.-Sicherheitsdienst. Eingesetzte Mitarbeiter im Bereich A.K.I.-Dienstleistungen, wie KK-O.E.K.(Kartenkontrolle/-kassierung), Kundenbetreuer/-koordination, Host/Hostess etc. sind  Servicemitarbeiter, die keine Sicherheitsdienstleistungen ausführen, sondern im Veranstaltungsservice tätig sind. Absicherungs- und Bewachungstätigkeiten werden ausschließlich von eingesetzten Personal des S.A.B.-Sicherheitsdienstes im Sinne des §34a (GewO) ausführt.

4.8. Beanstandungen

Beanstandungen jeder Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung schriftlich zwecks Abhilfe Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitig erfolgter Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.
Wiederholte, grobe Verstöße berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst trotz schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist für Abhilfe sorgt.

4.9. Vertragsdauer

Der Vertrag läuft, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, 1 Jahr. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Vertragsende von einer der Parteien durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt ausschließlich der Eingangstermin beim Empfänger.
4.10. Unterbrechung der Bewachung
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen oder anderen Fällen höherer Gewalt kann Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst ihre Dienstleistungen, soweit deren Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst verpflichtet, die vereinbarten Gebühren für diesen Zeitraum zu reduzieren, die in etwa der Höhe der eingesparten Löhne entsprechen.

4.11. Haftung

Für jede dienstliche Unterlassung, Handlung oder unerlaubte Handlungen ihrer Erfüllungsgehilfen übernimmt Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst jede volle Verantwortung und Haftung, sofern und soweit sie durch ihre Versicherung abgedeckt ist. Die Versicherungsbedingungen stehen dem Auftraggeber auf Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst steht dafür ein, dass a) bei einem großen Haftpflichtversicherer eine Haftpflichtversicherung besteht, b) die Prämien zum Fälligkeitsdatum bezahlt sind, c) die Risiken in der gesetzlich vorgeschriebenen Form gedeckt sind. Eine über diese Vorschriften hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.
Für andere als die aufgeführten Schäden haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen von der Haftung sind ferner alle sonstigen Schäden, für die aufgrund der allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherer kein Versicherungsschutz gewährt wird. Der Haftungsanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Tagen Fa. Trend GmbH GB & GF Sicherheitsdienst schriftlich anzeigt und im Falle der Ablehnung durch sie oder ihren Versicherer binnen 6 Wochen nach der Ablehnung gerichtlich geltend macht.

Deckungssummen:

1. Personenschäden bis € 2.000.000,--
2. Sachschäden bis € 1.000.000,--
3. Abhandenkommen bewachter Sachen bis € 15.000,--
4. Vermögensschäden bis € 12.500,--

4.12. Rechnungsstellung und Zahlung

Bei Sicherheitsdienstleistungen gleich welcher Art ist auf Verlangen vor Beginn der Dienstleistung bei Neukunden eine Vorauszahlung von 50 % zu zahlen, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Fa. Trend GmbH GB Sicherheitsdienst ist berechtigt, bei größeren Aufträgen Abschlagsrechnungen zu erstellen. Nach Beendigung der Dienstleistung ist der Restbetrag gegen Rechnungsstellung innerhalb von 10 Werktagen fällig, wenn nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto, per Verrechnungsscheck oder in bar. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 7 % über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen. Aufrechnung und Zurückbehaltung von Bewachungsgebühren sind nicht zulässig, es sei denn, dass es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Bei Zahlungsverzug hat Trend GmbH GB Sicherheitsdienst das Recht, nach vorangegangener schriftlicher Ankündigung die Leistungen und etwaige daraus resultierende Haftungsverpflichtungen einzustellen, ohne dass der Auftraggeber von seinen vertraglichen Verpflichtungen oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist.

4.13. Preisänderung
Im Falle tariflicher Lohnänderungen durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge oder gesetzlicher Änderungen der Lohnnebenkosten ändern sich die Preise für die Bewachungsleistungen um den jeweils gleichen Prozentsatz.

4.14. Abwerbung
Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter der Fa. Trend GmbH GB Sicherheitsdienst in selbstständiger oder unselbstständiger Weise vertraglich an sich zu binden. Diese Bestimmung ist auch noch 12 Monate nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages gültig. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, so ist er verpflichtet, die sechsfache monatliche Gebühr als Vertragsstrafe an Fa. Trend GmbH GB Sicherheitsdienst zu zahlen.

4.15. Stillschweigen

Der Auftraggeber wird über alles, was ihm aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt, Stillschweigen gegenüber Dritten wahren. Berichte, Protokolle, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Sicherheitskonzepte, Aufstellungen, Angebote und Rechnungen des Auftragnehmers sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe an oder bei Ermöglichung der Kenntniserlangung durch Dritte.

4.16. Vertragsänderungen

Nebenabsprachen, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenfalls die Abbedingung der Schriftformerfordernis selbst!

4.17. Nichtigkeiten

Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein sollte, ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt. Die rechtsunwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie dem mit ihr wirtschaftlich erstrebten Zweck möglichst nahe kommt.

5.1. Warenhandel

Mit der schriftlichen Bestätigung eines Auftrags bzw. einer Bestellung oder der Auslieferung der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.

5.2. Vertragsabschluss

Ein Auftrag bzw. Vertrag kommt mit der Bestätigung der Bestellung bzw. des Auftrages oder mit der Auslieferung der Ware zustande.

Die Lieferungen durch Fa. Trend GmbH erfolgen unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden. Wenn die Ware nicht zur Verfügung steht, werden Sie umgehend benachrichtigt.

Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und -behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Energie-, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Betriebsstörungen irgendwelcher Art der eigenen oder mit der Erfüllung zusammenhängender Betriebe befreien uns für die Dauer dieser Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht.

Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Nichterfüllung oder Verzugs können daraus nicht abgeleitet werden, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen.

5.3. Widerrufsrecht

Kaufen ohne Risiko - Rückgaberecht
Sollte der gewünschte Artikel nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen unter Beilage der Originalrechnung zurücksenden. Vorausgesetzt die Ware befindet sich in einwandfreiem, unbenutztem und originalverpacktem Zustand, erhalten Sie von uns eine Gutschrift über den vollen Kaufpreis. Vom Umtausch ausgeschlossen sind Anfertigungen auf Kundenwunsch, z.B. Bestickungen, bedruckte Textilien, Sonderaufträge wie die Beschaffung von Artikeln, die nicht im aktuellen Sortiment enthalten sind, Bücher sowie Videos und CD’s/DVD´s sofern der gelieferte Artikel vom Kunden entsiegelt worden ist.

Widerufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

5.4. Weitere Lieferbedingungen

Es gibt keinen Mindestbestellwert! Bei einem Bestellwert ab 150,00 Euro liefern wir portofrei. Bei Lieferungen unter 150,00 Euro berechnen wir bei jedem Auftrag einen Versandkostenanteil von 5,50 Euro (bei Vorkasse) und zzgl. 6,00 Euro Nachnahmegebühr (bei Nachnahmeaufträgen). Der Versandkostenanteil für Lieferungen ins Ausland beträgt pauschal 25,00 Euro.
Bei Versand von Sperrgutartikeln erheben wir einen Zuschlag in Höhe des Selbstkostenpreises (Versand/Post).
5.5. Altersnachweis

Messer, Schlagstöcke, Hieb- und Stichwaffen (z.B. Samurai-, Königsschwerter), Armbrüste etc. dürfen gemäß Waffengesetz nur an Personen über 18 Jahre verkauft werden. Falls Sie solche Artikel bestellen, müssen wir Sie bitten, uns einen Altersnachweis (Kopie des Personalausweises) einzusenden.

5.6. Zahlungsbedingungen

Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur gegen Nachnahme, Vorauszahlung oder Bankeinzug. Der Versand mit Rechnung an Kaufleute, Behörden, Vereine etc. erfolgt nur nach vorhergehender Vereinbarung. Alle Preise sind freibleibend. Bei Preisänderungen gilt der am Tag der Bestellung bzw. Lieferung gültige Preis.

5.7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Fa. Trend GmbH.

5.8. Hinweise

Alle auf den Webseiten dargestellten und zitierten Warenzeichen, Produktnamen, Produktabbildungen, Firmennamen und -logos sind Alleineigentum der jeweiligen Verwender.

Alle Grafiken und Produktinformationen der Web-Seiten dienen der persönlichen Information des Kunden. Ihre Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten beziehen sich auf Angaben des Herstellers.

Eine Haftung, auch für Folgeschäden, wird nicht übernommen.

Alle Angebote sind freibleibend. Für Druckfehler bzw. Fehler bei Abbildungen wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen, Verbesserungen und Irrtum vorbehalten.

6. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsort ist Plauen, Bundesrepublik Deutschland.

Alle Aufträge, Dienstleistungen bzw. Bestellungen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Für alle Leistungen und Lieferungen gelten die vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Auftrags, der Leistung oder Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

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